Außensteuerrecht
2025
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VI. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem )
1. Allgemeines
701
Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach in- und ausländischem Steuerrecht ergeben. Ferner fehlt jeder Vergleich mit der Steuer, die angefallen wäre, wenn die ausländische Gesellschaft nicht zwischengeschaltet worden wäre. In diesem Sinn ist die Regelung in Einzelfällen willkürlich. Die Niedrigbesteuerung setzte ursprünglich unterhalb einer Belastungsgrenze von 30 Prozent an. Dies sollte etwa der Hälfte der körperschaftsteuerlichen Belastung thesaurierter Gewinne nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts entsprechen. Obwohl der KSt.-Satz für thesaurierte Gewinne in Deutschland wiederholt abgesenkt wurde, sah sich der Gesetzgeber nicht in d...