Außensteuerrecht
2025
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13. BMF, Schr. v. - IV C 1 - S 1980-1/13/10007 :007 - DOK 2014/0939400, DStR 2014, 2346 (Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz; Anlagebestimmungen, REIT-Anteile, Hinzurechnungsbesteuerung u.a.) - Auszug -
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9. AStG-Hinzurechnungsbesteuerung auf Fondsebene (§ 19 Absatz 4 InvStG)
Ist ein Investmentfonds an einer ausländischen Kapital-Investitionsgesellschaft i. S. d. § 19 Absatz 1 Satz 1 InvStG beteiligt, kann es aufgrund § 19 Absatz 4 Satz 1 InvStG zur Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG kommen, wenn
die Beteiligungsvoraussetzungen auf Ebene des Investmentfonds gegeben sind,
Einkünfte aus passivem Erwerb erzielt werden und
die Einkünfte einer Belastung von weniger als 25 % unterliegen.
Auf Ebene des Investmentfonds sind die gesondert festzustellenden Hinzurechnungsbeträge als sonstige Erträge zu erfassen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist nach § 19 Absatz 4 Satz 2 InvStG § 3 Nummer 41 EStG anzuwenden. D. h. soweit die Hinzurechnungsbeträge bereits als sonstige Erträge in Vorjahren erfasst wurden, sind die Ausschüttungen der Kapital-Investitionsgesellschaft steuerneutral z...