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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

8. BdF, Schr. v. - IV C 6 - S 1301 Tun - 10/83, StEK DoppBest. Tunesien Nr. 2

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung der tunesischen Offenen Handelsgesellschaft (societe en nom collectif - im folgenden OHG genannt) und der tunesischen Kommanditgesellschaft (societe en commandite simple - im folgenden KG genannt) folgendes: Die tunesische OHG und KG sind nach den Kriterien des deutschen Steuerrechts Mitunternehmerschaften. Nach tunesischem Handelsrecht sind sie juristische Personen. Das tunesische Steuerrecht folgt dieser Wertung. Die OHG und die KG sind somit Gesellschaften und damit auch Personen i.S. des DBA mit Tunesien, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c. Sie sind nach Art. 4 Abs. 1 iVm. Abs. 3 auch in Tunesien ansässige Personen.

S. 10 In der Bundesrepublik Deutschland können die Gewinne dieser OHG und KG nur insoweit besteuert werden, als dies nach den Zuteilungsnormen des DBA in der Bundesrepublik Deutschland als Quellenstaat zulässig ist. Für Ausschüttungen der OHG und der KG an ei...

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