Außensteuerrecht
2025
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3. BdF, Schr. v. - IV C 6 - S 1301 - Griechenland - 1/76 II, StEK DoppBest. Griechenland Nr. 1
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung griechischer GmbHs nach dem deutsch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen folgendes:
Das griechische Handelsrecht kennt neben der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese wird, obwohl sie nach griechischem Handelsrecht juristische Person ist, in Griechenland nicht als solche besteuert; vielmehr werden nach griechischem Steuerrecht die Gesellschaftsgewinne unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet.
Die griechische GmbH entspricht nach ihrem Typ der deutschen GmbH. Sie ist daher nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren, da die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes zu treffen ist (RFHE 27, 73; BFH-U...