Außensteuerrecht
2025
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16. — DOK COO.7005.100.2.12103929 (Folgen des Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436), BStBl. I 2025, 1448
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Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 AStG in seiner bis zum geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom , BGBl. I Nr. 397 (im Folgenden: AStG a.F.), auf Wegzüge in die Schweiz wie folgt anzuwenden:
A. Unbefristete und zinslose Stundung im Hinblick auf dem FZA-Schweiz unterfallende Wegzüge
01 Auf Antrag des Steuerpflichtigen hat abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 AStG a.F. eine Stundung unbefristet und zinslos zu erfolgen,
a) wenn der Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist,
b) soweit vor dem ein Tatbestand nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG a.F. verwirklicht worden ist,
c) wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 oder des...