Außensteuerrecht
2025
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15. LSt Niedersachsen, Vfg. v. — S 0457-St 144-2332/2023-3033/2025 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaß-nahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Ab-sehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben) — Auszug —, juris
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Niedersächsische Regelung:
Nach dem dritten Absatz des Abschnitts B. III. der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom können die Länder in den Fällen von Abschnitt II Nummer 3 des ergänzende Weisungen erlassen, inwieweit auf die Zustimmung der obersten Landesfinanzbehörde und/oder der Oberfinanzdirektion verzichtet wird.
Mit Erlass vom — 33 - S 0336/002-001, verzichtet das Niedersächsische Finanzministerium über die bisherigen Einzelfallregelungen hinaus künftig in sämtlichen Fällen, in denen die Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 222 oder 227 AO durch BMF-Schreiben allgemein angeordnet oder dur...