Außensteuerrecht
2025
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10. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. — S 1978 A-048-St 519 (Veräußerung der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht — Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht [Zuzugsfall]), juris
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Im Urteil v. — IX R 13/20, BStBl. II 2022, 172, hatte der BFH die Rechtsfrage zu klären, ob § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann anzuwenden sei, wenn der Steuerpflichtige eine nach § 6 AStG vergleichbare, festgesetzte Steuer tatsächlich an den Wegzugsstaat gezahlt hat oder ob es für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG ausreicht, dass eine Besteuerung im Wegzugsstaat zwar normativ vorgesehen aber nicht vollzogen wurde.
Der BFH verneinte das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG, da der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs nicht einer Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen hat, wenn im Wegzugstaat keine Steuer festgesetzt worden ist.
Der BFH führte weiter aus, dass die im Wortlaut des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG verwendeten Begriffe „einer (...) Steuer unterlegen hat“ isoliert nicht ausschließen, dass es auf die rechtlich lediglich vorgesehene,...