Außensteuerrecht
2025
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7. — DOK 2018/0734820 (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]), BStBl. I 2018, 1104
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sogenannten passiven Entstrickung Folgendes:
1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt
Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 AStG, § 4 Absatz 1 Satz 3 EStG, § 12 Absatz 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften setzt keine Handlung des Steuerpflichtigen voraus. Er kann unabhängig von einer Handlung des Steuerpflichtigen durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden — sogenannte passive Entstrickung; zum Beispiel infolge der erstmaligen Anwendbarkeit eines erstmals abgeschlossenen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommens, welches eine mit Artikel 13 Absatz 4 OECD-Musterabkommen vergleichbare Regelung enthält.
In diesen Fällen treten die Rechtsfolgen der Entstrickung im Zeitpunkt der erstma...BStBl I 2015 S. 7BStBl I 2013 S. 349