Außensteuerrecht
2025
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6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. (BT-Drucks. 20/9190 (neu))
76
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Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)
unverändert
Artikel 6 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
In § 27 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe a zweiter Halbsatz des Umwandlungssteuergesetzes vom (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 6 Absatz 6 und 7 des Außensteuergesetzes in der am geltenden Fassung ist“ durch die Wörter „§ 6 Absatz 6 und 7 des Außensteuergesetzes in der bis zum geltenden Fassung und § 21 Absatz 3 Satz 2 des Außensteuergesetzes sind“ ersetzt.
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Bericht der Abgeordneten Parsa Marvi und Fritz Güntzler
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B. Besonderer Teil
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Zu Artikel 6 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
§ 27 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe a zweiter Halbsatz
Laut Gesetzesbegründung stellt die entsprechende Anwendung des § 21 Absatz 3 AStG sicher, dass die Änderungen der Stundungsmodalitäten des § 6 Absatz 5 AStG a. F., die durch die Sonderregelungen in § 21 Abs...