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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. (BR-Drucks. 457/1/22)

65

[...]

Fz. 28. Zu Artikel 11a - neu - (§ 6 Absatz 2 Satz 4 AStG)

Artikel 30 (Absatz 8a - neu)

  • a) Nach Artikel 11 ist folgender Artikel 11a einzufügen:

„Artikel 11a

Änderung des Außensteuergesetzes

In § 6 Absatz 2 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, werden nach der Angabe „Absatz 3“ die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung oder einer bis zum geltenden Fassung“ eingefügt.“

  • b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 8a eingefügt:

„(8a) Artikel 11a tritt mit Wirkung vom in Kraft.“

Folgeänderung:

Das Inhaltsverzeichnis ist wie folgt zu ändern:

Nach der Angabe zu Artikel 11 ist folgende Angabe zu Artikel 11a einzufügen:

„Artikel 11a Änderung des Außensteuergesetzes“

Begründung:

§ 6 Absatz 2 Satz 4 AStG fingiert eine unbeschränkte Steuerpflicht für Zwecke des § 6 Absatz 1 AStG in den Fällen, in denen die Steuer nach § 6 Absatz 3 AStG entfällt. Der Verweis auf den Entfall nach § 6 Absatz 3 in der jeweils gelt...

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