Außensteuerrecht
2025
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5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. (BR-Drucks. 245/1/21)
58
zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am
[...]
Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
[...]
Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemein
a) Der Gesetzentwurf sieht eine deutliche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung vor. So soll die bisherige zinslose und zeitlich unbeschränkte Stundung des entstandenen Steueranspruchs bei Wegzug in einen EU-/EWR-Staat vollständig entfallen. Stattdessen ist lediglich eine zeitliche Streckung der Steuerzahlung über sieben Jahre vorgesehen. Die Verschärfung ist keine europarechtliche Vorgabe und begründet insbesondere im Mittelstand eine unmittelbare Liquiditätsbelastung. Von der Verschärfung sollte daher Abstand genommen werden.
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