Außensteuerrecht
2025
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1. Referentenentwurf v.
46
(Auszug)
[keine Gesetzesänderung zu § 6 AStG vorgesehen]
A. Problem und Ziel
Am unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ein. Nach Artikel 50 Absatz 3 EUV endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union („Brexit“) zwei Jahre später, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Sollten die laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union über ein Austrittsabkommen erfolgreich sein, wäre das Vereinigte Königreich nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist auch für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln.
Auch steuerli...