Außensteuerrecht
2025
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5. Stellungnahme des Bundesrates v. (BR-Drucks. 542/06(Beschluss))
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6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten:
1. Grundtatbestand der Entstrickung (§ 6 Abs. 1 AStG) bleibt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung des Besteuerungsrechts aufgrund eines DBA wird als „Auffangtatbestand“ ausgestaltet.
2. In den Fällen der Wiederverstrickung der Anteile soll der bei Wegzug festgesetzte Steueranspruch grundsätzlich nur im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der EU/EWR-Staaten entfallen. Im Verhältnis zu Drittstaaten darf der Steueranspruch nur in eng begrenzten Fällen entfallen; nämlich
bei Rückkehr nach einer vorübergehenden, beruflich bedingten Abwesenheit bis zu fünf Jahren sowie
bei Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht des Erben des Steuerpflichtigen innerhalb von fünf Jahren nach Entstehung des Steueranspruchs.
Zudem müssen im Verhältnis zu Drittstaat...