Außensteuerrecht
2025
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2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. (BT-Drucks. 12/7954)
18
[...]
Artikel 2 b (Änderung des Außensteuergesetzes)
§ 6 Abs. 3 Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:
„4. der Tausch der Anteile gegen Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Anwendung der Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes bleibt unberührt.“
[...]
Begründung - (Auszug)
[...]
Zu dem neuen Artikel 2 b
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen des § 6 Abs. 3 Nummer 4 AStG als Folge aus der redaktionellen und strukturellen Neufassung der §§ 20 ff. UmwStG bzw. der geänderten Gesetzesbezeichnung beim Umwandlungssteuergesetz.