Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Einzelne Anknüpfungspunkte
1503
AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931. Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung. Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entscheidungen wären von nationalsozialistischem Geist geprägt und daher überholt. Die AO 1977 übernahm den Wohnsitzbegriff gegenüber § 13 StAnpG unverändert. Entsprechendes gilt für den Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ in § 9 Satz 1 AO 1977. Dagegen enthalten § 9 Sätze 2 und 3 AO 1977 wesentliche Änderungen, die in ihrem Ergebnis allerdings lediglich die Verwaltungspraxis zu § 14 StAnpG wiedergeben.
1504
Abgeleitete Verfügungsmacht. Nach der Rspr. des RFH, insbesondere nach der Entscheidung v. , genügt für die Annahme eines Wohnsitzes auch eine abgeleitete Verfügungsmacht über die bewohnten Räume. Eine solche abgeleitete Verfügungsmacht hat der RFH in dieser Entscheidung für volljährige Kinder angenommen, die noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben, und die ohne Absc...