Außensteuerrecht
2025
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III. Entfallen des Steueranspruchs bei vorübergehender Abwesenheit (Abs. 3)
1. Überblick
566
Regelungsgegenstand. § 6 Abs. 3 enthält — wie bereits seit 1972 seine Vorgängerregelungen (mit Unterschieden im Detail) — die sog. „Rückkehroption“ , „Rück S. 395 kehrregelung“ , „Rückkehrerregelung“ bzw. Rückkehrklausel , die es als entstrickungssteuerrechtliches Unikat (s. Rz. 567) unter bestimmten — strengen — materiellen und zeitlichen Voraussetzungen zur Milderung der ansonsten durchgreifenden Härten einer Wegzugsbesteuerung ermöglicht, dass ein durch nach dem erfolgte Verwirklichung eines Tatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 bzw. Nr. 3 ursprünglich entstandener Steueranspruch antragsunabhängig rückwirkend vollständig oder teilweise wieder entfällt (s. Rz. 639). Flankiert wird die Regelung durch die Möglichkeit, auf Antrag für den Interimszeitraum eine Stundung der Steuer zu erreichen (§ 6 Abs. 4 Satz 7, dazu Rz. 741 ff.). Aufgrund der Abschaffung der sog. Ewigkeitsstundung (§ 6 Abs. 5 a.F., s. Rz. 1100 ff.) mit „Ewigkeitsrückkehr“ (§ 6 A...