Außensteuerrecht
2025
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II. Allgemeine Rechtsfolgen, Veräußerungsfiktion und Aufstockung der Anschaffungskosten (Abs. 1 Sätze 1-3)
1. Allgemeine Rechtsfolgen
a) Fiktive Veräußerung und Gewinnrealisierungszeitpunkt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2)
„... stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zum gemeinen Wert gleich, ...“
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Fiktive Veräußerung der Anteile. Die Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 führt zu einer „fiktiven Veräußerung“ („stehen der Veräußerung gleich“, dazu ausf. Rz. 551) der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch den die Anteile haltenden oder übertragenden Anteilsinhaber zu dem jeweils in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 präzisierten Gewinnrealisierungszeitpunkt (dazu Rz. 496 ff.). Hierbei handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis auf § 17 EStG. Auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ist der Veräußerungsgewinn (so die Bezeichnung in § 6 Abs. 1 Satz 3) bzw. Vermögenszuwachs (so die Bezeichnung in der Paragrafenüberschrift ) zu ermitteln (s. Rz. 506). Obwohl die Tatbestände des ...