Außensteuerrecht
2025
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3. Jahressteuergesetz 1997 v.
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Beseitigung der Erstreckung auf die Vermögensteuer. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 v. wurde die Passage in § 5 Abs. 1 Satz 2 „im Falle des § 3 der Person“ gestrichen. Es handelt sich um eine bloße Folgeänderung aus der Nichterhebung der Vermögensteuer.
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