Außensteuerrecht
2025
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4. Besteuerung des im ausländischen DBA-Staat ansässigen Steuerpflichtigen bei Beteiligung an einem oder Unterhaltung eines Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltung (Satz 4)
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4Die Sätze 1 und 3 gelten sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter
vor dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer
Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
erzielen, weil der Steuerpflichtige sowohl im überlassenden Betrieb als auch im
nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen
geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann und dem nutzenden Betrieb eine
wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt.
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a) Persönlicher Anwendungsbereich
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Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den „Steuerpflichtigen“ ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1-3 hat. Folglich sollten ...