Außensteuerrecht
2025
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6. Verhältnis zu Vorschriften des AStG
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Verhältnis zu § 6 AStG. Die Anwendung von § 50 i und § 6 AStG schließen einander aus. Während § 6 AStG den Wegzug von ehemals unbeschränkt Stpfl. regelt, die in ihrem Privatvermögen Anteile an einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 EStG halten, werden von § 50 i solche Stpfl. erfasst, die über ein inländisches Betriebsvermögen verfügen, in dem sich ggf. Kapitalgesellschaftsanteile befinden, die vormals die Eigenschaft von Anteilen i.S. des § 17 EStG hatten. Diese Anteile haben ihre Eigenschaft als Privatvermögen ab dem Zeitpunkt verloren, in dem sie auf die Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG oder auf das Besitzunternehmen i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 4 übertragen wurden. Da sie ihre Eigenschaft als Privatvermögen verloren haben, unterliegen sie nach dem etwaigen Wegzug des Stpfl. auch nicht dem Anwendungsbereich des § 17 EStG. Auf die abkommensrechtliche Einordnung der Anteile kommt es für Zwecke des § 6 AStG nicht an.
51.1
Verhältnis zu § 7 AStG. Über eine § 50i-Gesellschaft können die im DBA-Ausland ansässigen Gesellschafter auch hinzurechnungsbesteuerungspflic...