Außensteuerrecht
2025
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1. Norminhalt
a) Allgemeines
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Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt. Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen und sie als „unklar“, „misslungen“ oder „‚mystisch‘ verklausuliert“ bezeichnet. Dem ist weitestgehend zuzustimmen, was vor allem der Gesetzgebungstechnik in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 (s. Rz. 63) und Nr. 2 EStG (s. Rz. 77) geschuldet ist. So gibt es sicherlich bessere Beispiele für eine „einfachere“ Steuergesetzgebung, auch wenn die Komplexität hier teilweise der zugrunde liegenden Regelungsmaterie geschuldet ist.
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Systematisches. Die Positionierung innerhalb von § 50d EStG ist vom Grunde her fehlplatziert, weil es bei der Vorschrift um ausländische Einkünfte geht (s. Rz. 2), S. 11 die das Einkommensteuergesetz in seinem Abschnitt V.1. (§§ 34c, 34d EStG) behandelt. Mittlerweile ist die Einfügung in § 50d EStG aber fast schon konsequent, weil die Vorschrift über die Zeit zu einer Sammlung von Treaty Overrides umgestaltet wurde. Daneben lässt sich darauf hinweisen, dass sich der Tatbest...