Außensteuerrecht
2025
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4. Veranlagungsverfahren
625
Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG ist grundsätzlich auch im Veranlagungsverfahren anzuwenden, auch wenn dies praktisch der Ausnahmefall sein dürfte (vgl. Rz. 113 ff.). S. zu zeitlichen Vorgaben Rz. 610.