Außensteuerrecht
2025
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4. Zweites Missbrauchsindiz: Fehlende sachliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 2)
„... und
2. [...]
a) Systematik
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Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „feh S. 167 lende sachliche Entlastungsberechtigung“ (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 401) keinen wesentlichen Zusammenhang (s. Rz. 392 ff.) mit einer Wirtschaftstätigkeit (s. Rz. 245 ff.) dieser (vgl. Rz. 354 ff.) Körperschaft (die den Entlastungsanspruch geltend macht) aufweist. Mit anderen Worten: Die sachliche Entlastungsberechtigung fehlt (d.h. das Missbrauchsindiz der Nr. 2 ist erfüllt),
wenn (vgl. Rz. 495) entweder die Körperschaft bereits keine Wirtschaftstätigkeit ausübt oder
soweit (vgl. Rz. 495 ff.) kein wesentlicher Zusammenhang zwischen einer tatsächlich ausgeübten Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft und der Einkunftsquelle der Körperschaft besteht.
Positiv formuliert: Damit die sachliche ...