Außensteuerrecht
2025
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1. Allgemeines
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Allgemeines. Der Begriff des Anwendungsbereichs meint eine (typisierende) Ermittlung und Abgrenzung der Sachverhalte, auf die eine Norm (hier § 50d Abs. 3 EStG) abstrakt anwendbar ist. Der Begriff des Geltungsbereichs betrifft hingegen die Reichweite der Verbindlichkeit einer Norm, die sich aus der Gesetzgebungshoheit ergibt und sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Der Anwendungsbereich einer Norm kann aber auch über ihren Geltungsbereich hinausgehen, daher auch Sachverhalte betreffen, die im Ausland verwirklicht werden. Auch wenn der Anwendungsbereich einer Norm streng genommen aus der Gesamtheit ihrer Tatbestandsmerkmale abzuleiten ist (d.h. schlicht die Auslegung des Tatbestands im Gegensatz zu seiner Rechtsfolge betrifft), dient es gleichwohl der Systematisierung, vorab als „Anwendungsbereich“ den abstrakt-typisierten Regelungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG in persönlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht darzustellen. Für die praktische Anwendung ist es hilfreich, diese aus dem Tatbestand herausgehobenen Merkmale als „Grobfilter“ vorab zu prüfen, bevor in die Prü...