Außensteuerrecht
2025
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III. Persönlicher Anwendungsbereich
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Persönlicher Anwendungsbereich. Die Preisanpassungsklausel betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten. Darüber hinaus gilt die Preisanpassungsklausel für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Mitunternehmerschaften, da diese Einkünfteerzielungssubjekt sind, auch wenn sie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer kein Steuersubjekt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2).
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Anwendung der Preisanpassungsklausel bei Betriebsstätten. § 1a betrifft immaterielle Werte, die Gegenstand einer „Geschäftsbeziehung“ sind. Der Begriff der Geschäftsbeziehung ist in § 1 Abs. 4 geregelt und bezieht sich auch auf Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte. Vor diesem Hintergrund wird in der Literatur teils vertreten, dass die Preisanpassungsklausel auch Vorgänge zwischen Stammhaus und Betriebsstätte betreffe. Die Anwendung von § 1a auf Betriebsstätten wi...