Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG
a) Verzinsung (Satz 1)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1Der nach Absatz 1 in Verbindung mit § 50g zu erstattende
Betrag ist zu verzinsen.
|
225
Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Abs. 16 der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie Rechnung.
226
Antrag gemäß § 50d Abs. 1 i.V.m. § 50g EStG als Voraussetzung. Für den Verzinsungsanspruch in den Fällen des § 50g EStG ist es rechtlich unerheblich, ob weitere Entlastungstatbestände nach § 50d Abs. 1 gleichermaßen erfüllt sind. Die Verzinsung kann dann nicht unter Hinweis auf die andere Rechtsgrundlage abgelehnt werden, weil diese für sich allein gesehen keine Verzinsung erlauben würde. Anderenfalls könnte die Umsetzung der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie in DBA dazu führen, dass die Richtlinien-Vorteile letztlich leerlaufen könnten. Allerdings m...