Außensteuerrecht
2025
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4. Kein Treaty Override
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Treaty Override. Es stellt sich die Frage, ob sich aufgrund des Fortbestands des Quellensteuerabzugs gem. Abs. 1 Satz 1 ungeachtet einer Steuerfreistellung oder -reduzierung durch ein DBA das Problem eines Treaty Override ergibt. Ungeachtet dessen, dass ein solches Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist, liegt ein solches auch nicht vor. Denn im Ergebnis steht Abs. 1 Satz 1 der vom DBA vorgesehenen Rechtsfolge nicht entgegen. Das nationale Gesetz sieht nur einen besonderen Verfahrensweg vor. So gesehen wird das DBA nicht „überschrieben“.