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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

IV. Rechtsnatur und Verhältnis des Freistellungsbescheids als Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1

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Differenzierung zwischen Freistellungsbescheid und Freistellungsbescheinigung. Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 ist der Freistellungsbescheid (§ 50d Abs. 1 Satz 3). Hiervon streng zu unterscheiden ist die in § 50d Abs. 2 Satz 1 genannte Bescheinigung über die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug, die sog. Freistellungsbescheinigung, der eine eigenständige Bedeutung zukommt. Diese Differenzierung war nicht immer klar.

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Grundsatzurteil des BFH vom . Bezüglich der Frage der Rechtsnatur und des Verhältnisses des Freistellungsbescheids und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1 ist das BFH-Urteil vom von grundlegender Bedeutung. Mit diesem Urteil hat der BFH erstmals entschieden, dass es sich bei dem Freistellungsbescheid und der Freistellungsbescheinigung um grundverschiedene Verwaltungsakte handelt.

28

Freistellungsbescheid als Steuerbescheid. Dass es sich bei dem ...

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