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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

II. Allgemeiner Norminhalt (Abs. 1-2)

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Besondere verfahrensrechtliche Regelung und ihr Hintergrund. § 50d Abs. 1-2 regelt Verfahrensfragen, die sich daraus ergeben, dass das nationale Recht in bestimmten Konstellationen einen Steuerabzug vorsieht, der jedoch nach anderen nationalen Vorschriften oder nach internationalem Recht nicht oder nur begrenzt zulässig ist.

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Regelung des Abs. 1: Erstattung. Die Grundaussage wird insoweit in Abs. 1 getroffen, der eine zweistufige Regelung vorsieht. In einem ersten Schritt besteht der Grundsatz des Quellensteuerabzugs. Hiernach erfolgt der Steuerabzug vom Kapitalertrag oder aufgrund des § 50a EStG ungeachtet der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA, also ungeachtet dessen, ob eine Rechts S. 34 grundlage für eine vollständige oder partielle Steuerfreiheit besteht. In diesen Fällen erfolgt die Steuerfreistellung erst in einem zweiten Schritt, indem eine Steuererstattung gewährt wird. Zweck dieses zweistufigen Verfahrens ist es, das Steueraufkommen zunächst auch dann sicherzustellen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht durch Abkommensrecht eingeschränkt oder ausgeschlosse...

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