Außensteuerrecht
2025
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11. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsG) vom (BGBl. I 2011, 1126)
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OGAW-IV-UmsG. § 50d Abs. 1 wurde an den ergänzten § 43 Abs. 1 EStG angepasst, wonach in den Fällen des Einbehalts von Kapitalertragsteuer gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG dem Erstattungsantrag gem. Abs. 1 Satz 4 eine Kapitalertragsteuerbescheinigung beizufügen ist; bei elektronischer Antragstellung ist hingegen nach Abs. 1 Satz 8 nunmehr die Versicherung über das Vorliegen bzw. die Nicht-Ausstellung der Bescheinigung erforderlich.