Außensteuerrecht
2025
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7. StÄndG 2003 vom (BGBl. I 2003, 2645)
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StÄndG 2003. Abs. 1 Satz 2 wurde zur Sicherstellung dahingehend ergänzt, dass der Anspruch des Gläubigers auch die vom Schuldner der Zahlung aufgrund eines Nachforderungsbescheids oder Haftungsbescheids entrichtete Steuer als völlig oder teilweise zu erstattende Steuer umfasst.