Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4. JStG 1997 vom (BGBl. I 1996, 2049)
4
JStG 1997. § 50d Abs. 3 Satz 2 (jetzt Abs. 2 Satz 3) wurde eingefügt. Hiernach kann die Freistellung in den Fällen des § 50a Abs. 1 EStG von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 50a Abs. 5 EStG nachgewiesen werden.