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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. StReformG 1990 vom (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074)

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StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner gesichert werden. Außerdem sollte durch das Erfordernis der Vorlage von Bescheinigungen der ausländischen Steuerbehörde im Erstattungsverfahren gewährleistet werden, dass der Ansässigkeitsstaat Kenntnis über die Einkünfte erhält. Der Gesetzgeber hatte die Einführung von § 50d Abs. 1-2 für notwendig erachtet, nachdem der BFH mit Urteil vom entschieden hatte, dass sich ein inländischer Vergütungsschuldner unmittelbar, d.h. ohne Durchführung des seinerzeit geltenden Freistellungsverfahrens gem. § 73h EStDV a.F., auf eine in einem DBA vorbehaltlos vereinbarte Steuerbefreiung berufen und somit nicht in Haftung genommen werden konnte.

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