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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. DBA regelt Freistellungsmethode (Abs. 6 Satz 3)

. . . Absatz 1 Satz 3 gilt auch dann entsprechend, wenn die Einkünfte in dem ausländischen Staat nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit diesem Staat nicht besteuert werden können. . . .

763

Nicht besteuerte Einkünfte. Für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags sollen nach der Intention des Gesetzgebers nur solche Einkünfte berücksichtigt werden, die grundsätzlich einer Doppelbesteuerung unterliegen. Entsprechend scheidet § 34 c Abs. 1 Satz 3 EStG (iVm. § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG) all diejenigen Einkünfte aus der Berechnung aus, die entweder bereits im Grundsatz nicht steuerbar oder aufgrund innerstaatlicher (ausländischer) Steuerbefreiung nicht zu besteuern sind. Ergänzend hierzu ordnet § 34 c Abs. 6 Satz 3 EStG die Nichtberücksichtigung auch für die Einkünfte an, die aufgrund des DBA im Ausland nicht besteuert werden. Dies betrifft regelmäßig Einkünfte, für welche dem Quellenstaat kein Besteuerungsrecht zusteht oder umgekehrt allein dem Ansässigkeitsstaat (hier Deutschland) ein Besteuerungsrecht zugestanden wird.

764

Konkurrenzverhältnis zu Satz 2. In der Literatur ist hinsichtlich des Verweises...

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