Außensteuerrecht
2025
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16. Anträge
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Wegen dieser Wirkungen wurde die Pauschalierung nur auf Antrag gewährt, der in jedem VZ neu zu stellen war. Das Wahlrecht konnte sowohl für ausländische Betriebsstätten eines Stpfl. in verschiedenen Staaten als auch von Mitunternehmern für eine Auslandsaktivität unterschiedlich ausgeübt werden. Die Antragstellung war zunächst zeitgleich mit der Abgabe der Steuererklärung erforderlich; mit Erlass des FinMin. Nordrhein-Westfalen v. wurde diese Frist gestrichen. Es genügte seither, den Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung bzw. bis zum Ergehen eines finanzgerichtlichen Urteils zu stellen.