Außensteuerrecht
2025
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15. Höhe der Steuer
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Die deutsche Steuer wurde auf pauschal 25 % der ausländischen Einkünfte (also nach Abzug der Betriebsausgaben) festgesetzt; eine Anrechnung oder ein Abzug etwaiger ausländischer Steuern auf diese Einkünfte schied in die S. 213 sen Fällen aus. Auch wurden die pauschal besteuerten Einkünfte nicht für die Bemessung des Steuersatzes herangezogen; ein Progressionsvorbehalt bestand also nicht.