Außensteuerrecht
2025
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12. Ausländische Steuerermäßigungen und inländischer Erlass
492
Dienen ausländische Steuerermäßigungen dem Investitionsanreiz, so kommt bei der Steueranrechnung und dem Steuerabzug die Steuerermäßigung nicht notwendigerweise dem Investor, sondern dem deutschen Fiskus zugute. Dies folgt daraus, dass sich nicht die deutsche Steuerbasis, sondern nur berücksichtigungsfähige ausländische Steuern reduzieren. Die Wirkung des ausländischen Steuerverzichts verpufft aus Sicht des Investors durch die höhere steuerliche Belastung im Inland.
Ein inländischer Stpfl. erzielt ausländische Einkünfte von 100, die im Ausland mit 40 %, im Inland mit 42 % zu versteuern sind. Bei der Steueranrechnung hat er insgesamt folgende Steuern zu zahlen:
Ausländische Steuer 100 × 40 % = 40
Inländische Steuer 100 × (42 % - 40 %) = 2
Sa.: 42
Erhebt der ausländische Staat als Investitionsanreiz seine Steuer nur zur Hälfte, also mit 20 %, vermindert dies die Gesamtsteuerbelastung nicht. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Ausländische Steuer 100 × 20 % = 20
Inländische Steuer 100 × (42 % - 20 %) = 22
Sa.: 42
Eine steuerliche Auswirkung ergibt sic...