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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Gegenstand des Abzugs

. . . eine ausländische Steuer vom Einkommen . . .

304

Nach § 34 c Abs. 3 sind nur ausländische Steuern vom Einkommen abzugsfähig. Ausländische Steuern vom Einkommen sind nur die sog. Personalsteuern, weil nur sie an das Einkommen als Bemessungsgrundlage anknüpfen. Sogenannte Realsteuern fallen nicht unter diesen Begriff, weil sie sich nicht auf das Einkommen, sondern auf ein bestimmtes Objekt beziehen. Dies gilt auch für die als Gewerbeertragsteuer erhobene Gewerbesteuer. Realsteuern scheiden mithin für den Steuerabzug nach § 34 c Abs. 3 aus. Die Anlage 6 zu R 34c EStR hat für die Annahme einer ausländischen Steuer vom Einkommen indiziellen Charakter (vgl. Anm. 142). Entscheidend ist die Identität des Besteuerungsgegenstands (vgl. Anm. 134 ff.). Infolge des Auffangcharakters des § 34 c Abs. 3 sollte bei der Begriffsbestimmung der „Steuer vom Einkommen“ im Zweifel eine Abzugsfähigkeit bejaht werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob die ausländische Steuer auf ausländische Einkünfte erhoben worden sein muss. Diese Frage muss mit Blick auf die im Ausland bekannte Besteuerung sog....

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