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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Steuerabzug nur für ausländische Steuern

. . . ist die ausländische Steuer . . .

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Bezug zu § 34 c Abs. 1. Der Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2 kann nur für eine ausländische Steuer beansprucht werden. Nach dem Wortlaut der Vorschrift könnte man meinen, dass diese auf die weiteren in § 34 c Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen keinen Bezug nimmt; § 34 c Abs. 2 fordert insbes. nicht - wie zB § 34 c Abs. 3 -, dass die ausländische Steuer festgesetzt und gezahlt wurde und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt. Gleichwohl gelten die übrigen Voraussetzungen des § 34 c Abs. 1 auch für den gewillkürten Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2, weil anderenfalls eine Steueranrechnung nach § 34 c Abs. 1 EStG nicht möglich wäre. Allerdings findet die Höchstbetrags S. 189 berechnung nach § 34 c Abs. 1 Satz 2 im Rahmen des § 34 c Abs. 2 keine Berücksichtigung. Der gewillkürte Steuerabzug erfasst alle vom Stpfl. entrichteten ausländischen Steuern ohne Beschränkung auf einen Höchstbetrag. Ferner ist die Gleichartigkeit mit der deutschen Einkommensteuer (vgl. Anm. 140 ff.) und die Erhebung im Quellenstaat der Einkünfte (vgl. ...

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