Außensteuerrecht
2025
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2. Funktion des § 34 c Abs. 2
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Gewillkürter Steuerabzug. Der Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2 ist nur zulässig, wenn die Anrechnung nach § 34 c Abs. 1 möglich wäre. Ob die Anrechnung allerdings konkret zur Anrechnung ausländischer Steuern führen würde oder wegen eines Anrechnungshöchstbetrags von 0 ins Leere ginge, ist für die Anwendung des § 34 c Abs. 2 unerheblich.