Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

14. Höchstbetragsberechnung im Allgemeinen (Satz 2)

2Die auf die ausländischen Einkünfte nach Satz 1 erster Halbsatz entfallende deutsche Einkommensteuer ist in der Weise zu ermitteln, . . .

179

Funktion des Höchstbetrags. Im Regelfall wird die deutsche Einkommensteuer von dem zu versteuernden Einkommen erhoben. Die ausländischen Einkünfte gehen zwar in das zu versteuernde Einkommen ein. Abzugsbeträge wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können jedoch nicht speziell den inländischen oder den ausländischen Einkünften zugeordnet werden. Deshalb sagt die nach inländischem Steuerrecht ermittelte Höhe der ausländischen Einkünfte nichts darüber aus, welche deutsche Einkommensteuer auf sie entfällt. Die inländische Einkommensteuer wird eben nur von dem zu versteuernden Einkommen und nicht von den Einkünften erhoben. Gerade weil dem so ist, musste der Gesetzgeber in § 34 c Abs. 1 Satz 2 definieren, was er unter der „auf diese ausländischen Einkünfte entfallenden deutschen Einkommensteuer“ versteht. Dies geschieht in § 34 c Abs. 1 Satz 2. Die Vorschrift baut letztlich auf Fiktionen auf. Dies m...

Daten werden geladen...