Außensteuerrecht
2025
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8. Um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer
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Entstehungsgeschichte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2007 v. mit Wirkung ab VZ 2007 geändert. Während es bis zum VZ 2006 einschl. darauf ankommt, ob die ausländische Steuer tatsächlich noch einem Ermäßigungsanspruch unterliegt, löst ab dem VZ 2007 ein einmal entstandener Ermäßigungsanspruch immer eine Kürzung der ausländischen Steuer aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. den Ermäßigungsanspruch in Anspruch genommen hat. Die Frage geht allerdings dahin, wie die deutsche Finanzverwaltung beurteilen will, dass und ob ein ausländischer Ermäßigungsanspruch tatsächlich entstanden ist. Dazu bedarf es besonderer Rechtskenntnisse des ausländischen Steuerrechts, die im Inland re S. 151 gelmäßig nicht gegeben sind. Es steht deshalb zu befürchten, dass sich demnächst die deutschen Finanzgerichte mit der Auslegung ausländischen Steuerrechts befassen müssen und ein strukturelles Vollzugsdefizit eintritt, weil nur der besonders fachkundig beratene Stpfl. den im Ausland nicht mehr nutzbaren Ermäßigungsanspru...