Außensteuerrecht
2025
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7. Gezahlte ausländische Steuer
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Zahlender. Die ausländische Steuer muss zwar gezahlt sein. Es kommt allerdings nicht darauf an, ob der Stpfl. die Steuer persönlich gezahlt hat. Es reicht aus, wenn die ausländische Steuer durch einen dazu Verpflichteten abgeführt wurde. Streit besteht darüber, ob die Zahlung wirtschaftlich zulasten des Stpfl. erfolgen muss. Der Streit betrifft alle Nettoentgeltvereinbarungen. Dieselbe darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine solche Vereinbarung die Schuldnerstellung des Stpfl. nicht berührt. Er bleibt zur Anrechnung berechtigt, selbst wenn er möglicherweise den Anrechnungsvorteil an den Vergütungsschuldner herausgeben muss. Anders mag die Rechtslage zu beurteilen sein, wenn die ausländische Steuer pauschaliert vom Vergütungsschuldner erhoben wird (vgl. §§ 40 a, 40 b EStG). Auch in einem solchen Fall kann jedoch die Steuerschuldnerstellung des Stpfl. nicht generell verneint werden. Vielmehr ist auf der Grundlage des ausländischen Steuerrechts zu ermitteln, wer als Steuerschuldner anzusehen ist.
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Zahlung. Unter den Begriff „Zahlung“ fallen alle in §§ 224, 224 a, 226, 225 Abs....