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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

6. Festgesetzte ausländische Steuer

. . . , ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer . . .

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Keine bestimmte Form der Festsetzung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 fordert die Festsetzung der ausländischen Steuer. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Stpfl., der die Anrechnung der ausländischen Steuer begehrt, auch deren formeller Schuldner sein muss. Die Steuerfestsetzung muss ihm gegenüber wirken. Sie muss vollzogen sein. Der Stpfl. muss in dem Sinne Steuersubjekt sein, das ihm die Steuerschuld auch formell zugerechnet wird. Kommen mehrere Personen als Steuerschuldner in Betracht (zB Ehegatten), so ist die ausländische Steuer unter ihnen aufzuteilen. Der Steuerschuldner ist gegenüber einem Haftenden bzw. einem Abführungsverpflichteten abzugrenzen. Letztere sind nicht zur Anrechnung der ausländischen Steuer berechtigt. Man muss das Erfordernis der Steuerfestsetzung allerdings vor dem Hintergrund aller im Ausland denkbaren Formen der Steuererhebung würdigen. Kennt das Ausland eine förmliche Veranlagung, so muss diese durchgefü...

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