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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Konkurrenzen

81

Rangverhältnis. Den ersten Rang unter den Maßnahmen des § 34 c nimmt die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer ein (Abs. 1). Der Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2 ist schon deshalb nachrangig, weil er im Regelfall zu einer geringeren Steuerentlastung führt. Das zwischen Rechtsfolgen des § 34 c Abs. 1 und 2 bestehende Wahlrecht muss als ein logischer Fortschritt angesehen werden. Ob § 34 c Abs. 5 gegenüber den Abs. 1-4 subsidiär ist, ist fraglich. Wir neigen zu der Auffassung, dass die Bestimmungen einander ergänzen, weil § 34 c Abs. 5 an volkswirtschaftliche Gesichtspunkte anknüpft und damit ua. auch Wettbewerbsnachteile ausgleichen will, die die Anwendung des § 34 c Abs. 1-4 im Einzelfall nach sich ziehen kann.

82

DBA-Vorrang. Die DBA haben als Spezialvorschriften mit zumindest gleichrangiger Quelle Vorrang (§ 34 c Abs. 6 Satz 1 EStG; § 2 AO). Die Anwendung des § 34 c EStG im Rahmen eines DBA kommt nur in Betracht, wenn das DBA unmittelbar auf § 34 c EStG oder auf die innerstaatlichen Vorschriften der Vertragsstaaten über die Anrechnung ausländischer Steuern verweist. Die Formulierung in § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG ist insow...

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