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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

2. § 34 c EStG und Unionsrecht

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Europatauglichkeit. Problematisch ist die Europatauglichkeit der geltenden Anrechnungsmethode des § 34 c, indem die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt wird und Kapitaleinkünfte separat nach § 32 d EStG behandelt werden - unabhängig von ihrer Besteuerung im ausländischen Staat. Ein wesentlicher Teil des Problems ist durch die Änderung des § 34 c Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Halbs. 1 ab 2015 entfallen. Neben der Re S. 122 flexwirkung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG kann der Stpfl. durch das Regelungsgeflecht im ausländischen Staat, das den Vorstellungen des deutschen Gesetzgebers nicht entsprechen muss, in der Niederlassungs- (Art. 49 AEUV), Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) und Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) beschränkt sein. Diese Grundfreiheiten sollen den gemeinsamen Markt verwirklichen (vgl. Art. 3 EUV) und müssen demnach insbes. auch bei der Steuergesetzgebung beachtet werden. Nach Art. 4 EUV sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die volle Geltung der im AEUV garantierten sog. Grundfreiheiten sicherzustellen,...

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