Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Allgemeine Erläuterungen zur Methode und zu Änderungen
41
Grundsatz. § 34 c EStG und seine Ausführungsbestimmungen sowie § 26 KStG enthalten mehrere verschiedene Maßnahmen (i.S. von Anspruchsnormen). § 34 c Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ordnet die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an, und zwar im Rahmen eines Höchstbetrags, der durch das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften zur Summe der Einkünfte zur deutschen Einkommensteuer charakterisiert wird. Die Rechtsfolgen dieser Maßnahmen entsprechen denen der Anrechnung der Vorauszahlungen und der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge (§ 36 EStG). Die Anrechnung gilt durch die Bezugnahme in § 26 KStG auch für die Körperschaftsteuer. Damit werden im Ansatz entsprechend dem Welteinkommensprinzip in anderen Staaten erhobene Steuern wie in Deutschland bezahlte Steuern behandelt. Im Rahmen einer international tätigen Wirtschaft sollte dieser Grundsatz eigentlich umfassend gelten. Hierzu kann sich der Gesetzgeber jedoch nicht verstehen, da nach seiner Ansicht dann für Verhandlungen über DBA keine hinreichende Verhandlungsmasse bestünde.
Nach dem du...