Außensteuerrecht
2025
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23. Änderung des § 68 a EStDV durch VO 2010
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Durch VO v. wurde der Einleitungstext der EStDV dem Gesetzeswortlaut in § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG wieder gleichgestellt. Im Gesetz ist die Änderung bereits durch das JStG 2009 vollzogen worden. Die Änderung soll sicherstellen, dass bei Nichtgeltendmachung einer Steuerermäßigung im Ausland schuldunabhängig im Inland nur der Mindeststeuerbetrag angerechnet werden kann.