Außensteuerrecht
2025
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I. Allgemeines
1. Entwicklung von § 1 Abs. 5
2801
Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen ( Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betriebsstättensachverhalte, d.h. die Gewinnabgrenzung zwischen verschiedenen Betriebsstätten desselben Unternehmens, ausgedehnt. Zielsetzung der Neuregelung der Betriebsstättengewinnermittlung war insbesondere, die Gewinnabgrenzung bzw. Gewinnverteilung für grenzüberschreitende Sachverhalte einheitlich und unabhängig davon zu regeln, ob die grenzüberschreitende Investition in Form einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder einer Betriebsstätte erfolgt. Ausweislich der Regierungsbegründung zum JStG 2013 soll die Neufassung die betriebsstättenbezogene Gewinnabgrenzung und -ermittlung nun „klar“ regeln. Ergänzt wird die Neuregelung durch die Betriebsstättengewinnaufteilungver...