Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
11. Standortsicherungsgesetz
15
Durch das StandOG v. wurde der § 32 c mit Wirkung ab VZ 1994 in Abs. 1 Satz 2 des § 34 c EStG eingeführt. Zudem wurde § 34 c Abs. 4 Satz 1 EStG geändert, indem der maximale Steuersatz bei Verzicht auf Steueranrechnung bzw. Steuerabzug auf 23,5 % festgelegt wurde. Diese - aufgehobene - Sonderregelung betraf die internationale Handelsschifffahrt.